Die Women’s Progression Days – bestehend aus dem WPD Freeride Camp und dem WPD Skitouren Camp – sind Veranstaltungen von
Lorraine Huber, Strass 272, 6764 Lech am Arlberg (nachfolgend „Initiatorin“).
Stand: 03.12.2025
§ 1 Teilnahmebedingungen und Leistungsumfang
(1) Die Teilnahme an den Women’s Progression Days ist ausschließlich Frauen vorbehalten. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Jede Teilnehmerin muss per E-Mail erreichbar sein und E-Mails der Initiatorin regelmäßig abrufen.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website www.lorrainehuber.com.
(3) Organisatorische Maßnahmen werden den Teilnehmerinnen rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt.
(4) Jede Teilnehmerin ist selbst für ihre Gesundheit verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sie gesundheitlich und konditionell zur Teilnahme geeignet ist.
§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeformular auf der Website www.lorrainehuber.com. Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.
(2) Mit der Buchung erklärt die Teilnehmerin, die in der Ausschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen.
(3) Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung durch die Initiatorin zustande.
§ 3 Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie der Buchungsbestätigung.
(2) Die Teilnahmegebühr wird binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.
(3) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang und auch nicht nach Aufforderung unter angemessener Nachfrist, kann die Initiatorin vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Kostenpauschale von EUR 50,– fällig. Der Teilnehmerin bleibt der Nachweis geringerer oder nicht entstandener Kosten vorbehalten.
(4) Bei weiterhin ausbleibender Zahlung und erfolgloser Mahnung ist die Initiatorin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Für die zweite Mahnung kann eine Mahnkostenpauschale von EUR 20,– erhoben werden.
(5) Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung.
(6) Ohne vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
§ 4 Mindestteilnehmerzahl
Wird die Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmerinnen nicht erreicht, kann die Initiatorin die Veranstaltung bis spätestens 14 Tage vor Beginn absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen vollständig refundiert.
Die Initiatorin haftet nicht für Kosten für individuell gebuchte An- und Abreisen oder Unterkünfte der Teilnehmerinnen.
§ 5 Übertragbarkeit der Teilnahme
(1) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann die Teilnehmerin eine geeignete Ersatzperson stellen, die die technischen, konditionellen und sicherheitsrelevanten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
(2) Die Initiatorin kann den Eintritt der Ersatzperson verweigern, wenn diese den Teilnahmevoraussetzungen nicht entspricht oder gesetzliche/behördliche Gründe entgegenstehen.
(3) Die ursprüngliche Teilnehmerin und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für die Teilnahmegebühr sowie für angemessene Mehrkosten.
(4) Die Initiatorin weist der Teilnehmerin nach, welche Mehrkosten entstanden sind.
§ 6 Sicherheitsmaßnahmen und Ausschluss von der Veranstaltung
(1) Den Anweisungen der Initiatorin sowie der Ski- und Bergführerinnen ist unbedingt Folge zu leisten.
(2) Die Guides sind berechtigt, aus Sicherheitsgründen Entscheidungen zur Routenwahl, Gruppeneinteilung oder zum Abbruch der Tour zu treffen.
(3) Die Initiatorin kann eine Teilnehmerin aus wichtigem Grund von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Teilnehmerin trotz Abmahnung erheblich stört oder sicherheitsrelevante Anweisungen nicht befolgt.
(4) Bei besonders groben Störungen (z. B. Straftaten gegen Personen oder Eigentum) ist keine Abmahnung erforderlich.
(5) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, soweit nicht ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwertung vorliegen.
§ 7 Rücktritt der Teilnehmerin (Stornobedingungen)
(1) Eine Teilnehmerin kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist der Initiatorin in Textform zu erklären.
(2) Bei Rücktritt verliert die Initiatorin ihren Anspruch auf die Teilnahmegebühr, kann jedoch eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) verlangen, sofern kein Fall höherer Gewalt vorliegt.
Eine Erkrankung oder Verletzung der Teilnehmerin stellt keine höhere Gewalt dar.
(3) Die pauschalierten Stornogebühren betragen:
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bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Rückerstattung der gesamten Teilnahmegebühr abzüglich EUR 50,– Bearbeitungsgebühr
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29.–22. Tag vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr
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21.–15. Tag vor Beginn: 80 % der Teilnahmegebühr
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ab 14 Tagen vor Beginn: 100 % der Teilnahmegebühr
(4) Es wird ausdrücklich empfohlen, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Bei nicht oder mangelhaft erbrachten Leistungen besteht ein Anspruch auf Gewährleistung. Primär erfolgt diese durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.
(2) Mängel sind der Initiatorin unverzüglich mitzuteilen. Eine verspätete Meldung kann zu Mitverschulden führen.
(3) Es wird keine Gewähr für subjektive Ziele wie persönlichen Lernerfolg, Gipfelerfolg oder bestimmte Schneeverhältnisse übernommen.
§ 9 Haftung
(1) Die Initiatorin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Personenschäden oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und dort nur für typische, vorhersehbare Schäden.
(2) Keine Haftung besteht für Schäden, die
– durch höhere Gewalt,
– unvorhersehbare äußere Bedingungen (Wetter, Lawinengefahr, Gelände),
– mangelnde persönliche oder technische Voraussetzungen der Teilnehmerin oder
– Handlungen Dritter entstehen.
Ebenso wird keine Haftung für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände übernommen.
(3) Jede Teilnehmerin ist selbst verantwortlich für die Einschätzung der Risiken und die Eignung ihrer Ausrüstung. Die Pflichtausrüstung gemäß Ausschreibung ist in funktionsfähigem Zustand mitzuführen.
(4) Die Teilnehmerin haftet für Schäden an Leihmaterial.
(5) Es wird empfohlen, eine Privathaftpflicht-, Unfall- und Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
§ 10 Datenschutz und Foto-/Videoaufnahmen
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
(2) Eine Teilnehmerliste kann zu organisatorischen Zwecken an Guides und Unterkünfte übermittelt werden.
(3) Die Weitergabe von Daten zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung.
(4) Während der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt. Die Nutzung dieser Aufnahmen zu Dokumentations- und Werbezwecken erfolgt nur nach gesonderter, freiwilliger Einwilligung, die im Buchungsprozess eingeholt wird. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
(5) Die Weitergabe und Nutzung solcher Aufnahmen an bzw. durch aktuelle Kooperations- und Veranstaltungspartner (z. B. Tourismusverbände, Ausrüstungs- oder Bekleidungshersteller) erfolgt ebenfalls ausschließlich auf Grundlage dieser freiwilligen Einwilligung.
Konkrete Partner werden den Teilnehmerinnen jeweils aktuell im Buchungsprozess oder vor Ort transparent bekannt gegeben.
§ 11 Online-Streitbeilegung
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
§ 12 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht.